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Details zum Angebot

 

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Eintritt und Austritt: 

 

Der Austritt erfolgt nach einem schriftlichen und unterzeichneten Kündigungsschreiben. Die Kündigungsfrist von drei Monaten ist einzuhalten. Bis diese Frist abgelaufen ist, sind die Eltern zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet. 

 

  • Es empfiehlt sich ein Betreuungspensum für Vorschulkinder von mindestens 20% pro Woche zu buchen.

 

  • Vor dem vereinbarten Betreuungsstart gestalte ich mit den Eltern und dem Kind eine Eingewöhnung, damit die Kinder einen angenehmen und wohligen Start in der Chinderstube erhalten. Für die Eingewöhnungszeit wird den Eltern einen einmaligen Betrag von CHF. 200.- berechnet.



 

Betreuungskosten:

 

Die Betreuungsrechnung für einen Monat ist von den Eltern auf den letzten Tag des Vormonats zu begleichen.

 

  • Die Rechnung ist per ende des Vormonats zu begleichen. Bei Kostenabweichungen werden diese im nächsten Monat angepasst.

 

Die Monatsgebühren beziehen sich auf den belegten Betreuungsplatz und werden pauschal abgerechnet, unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheit des Kindes. (z.B. Ferienabwesenheit des Kindes oder Krankheit.)

 

Bei krankheits- oder unfallbedingtem Ausfall einer Betreuungsperson der Chinderstube, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der bereits bezahlten Betreuungskosten, noch für eine Kostenübernahme für eine Betreuungsalternative.

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Versicherungen: Unfall- und Privathaftpflichtversicherung ist Sache der Eltern.

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